Fernablesbare Heizkostenzähler: Die Frist endet am 31. Dezember 2026
Wer vermietet und über eine zentrale Heizung abrechnet, sollte noch in diesem Jahr auf die Zähler schauen. Nach der Heizkostenverordnung müssen Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbar sein.
Was die Verordnung verlangt
- Geräte, die seit dem 1. Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen bereits fernablesbar sein.
- Ältere Geräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn das im Einzelfall technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig ist.
- Sobald fernablesbare Zähler eingebaut sind, bekommen die Mieter jeden Monat eine Verbrauchsinformation.
Was passiert, wenn sie fehlen
Fehlen die Fernablesbarkeit oder die monatliche Verbrauchsinformation, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten in der Abrechnung um drei Prozent kürzen. Bei mehreren Wohnungen kommt so über die Jahre einiges zusammen.
Was du jetzt tun kannst
Frag bei deinem Messdienst nach, welche Geräte noch nicht fernablesbar sind und bis wann der Tausch möglich ist. Die Termine sind zum Jahresende knapp. In mietkartei kannst du die Frist als Aufgabe am Objekt hinterlegen, damit sie nicht untergeht.
Den Wortlaut findest du in § 5 und § 12 der Heizkostenverordnung. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.