CO₂-Kosten: Was Vermieter in der Heizkostenabrechnung aufteilen müssen
Mit dem CO₂-Preis auf Heizöl und Erdgas ist Heizen teurer geworden. Seit dem 1. Januar 2023 zahlen das nicht mehr nur die Mieter: Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) teilt die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter auf.
Das Stufenmodell für Wohngebäude
Entscheidend ist, wie viel CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt. Das Gesetz kennt zehn Stufen:
- Ein sehr effizientes Gebäude mit weniger als 12 kg CO₂ pro m² und Jahr: Der Mieter trägt die CO₂-Kosten allein.
- Je schlechter der Wert, desto höher der Anteil des Vermieters.
- Ab 52 kg CO₂ pro m² und Jahr trägt der Vermieter 95 Prozent.
Die nötigen Angaben, also Brennstoffmenge, Emissionen und CO₂-Kosten, stehen auf der Rechnung des Brennstofflieferanten.
Zwei Fälle
Zentrale Heizung: Der Vermieter rechnet die Aufteilung mit der Heizkostenabrechnung ab. Fehlt sie dort, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen.
Eigene Gasetage oder eigener Liefervertrag des Mieters: Der Mieter macht den Vermieteranteil selbst geltend, der Vermieter erstattet ihn innerhalb von zwölf Monaten.
So hilft mietkartei
mietkartei rechnet die Stufe aus den Werten der Lieferantenrechnung und der Wohnfläche aus. Bei Mietern mit eigenem Vertrag bucht es die Erstattung auf das Mietkonto und erinnert an die Zwölfmonatsfrist.
Den Wortlaut findest du im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.